Gartenregeln
KGV Mülheim Süd e.V
Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist
nach § 14 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht erlaubt. Dies gilt auch für Holzreste.
Das Befahren der Anlage ist nur zum Be- und Entladen
schwerer oder sperriger Gegenstände geduldet.
Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten.
Hunde müssen angeleint sein.
Vom 1. April bis 31.Oktober ist von Montag bis Samstag
in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr,
an Samstagen nach 18:00 Uhr und an Sonntagen generell,
jegliche Lärmbelästigung untersagt.
Außerhalb dieser Zeiten sind Belästigungen
der Gartennachbarn und Anwohner
(z.B. Rauchentwicklung beim Grillen oder laute Musik)
zu vermeiden.
Das Radfahren in der Anlage
wird nur in Schrittgeschwindigkeit geduldet.
Die Gartenregeln sind von allen
Mitgliedern und Besuchern einzuhalten